AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietvertrag.

Das Fahrzeug ist an den im Mietvertrag angegebenen Daten und Uhrzeiten abzuholen und zurückzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt keine Rückerstattung des anteiligen Mietpreises. Bei Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der vertraglich vereinbarten Mietdauer, werden die Zusätzlich in anspruch genommenen tage in rechnung gestellt. Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag zurückgegeben, erfolgt eine Meldung an die zuständige Polizeibehörde. Durch die Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf des Mietvertrags verlieren sämtliche Vertragsklauseln ihre Gültigkeit. In diesem Fall haftet der Mieter oder der Fahrer für sämtliche am Fahrzeug entstandenen Schäden. Wird das Fahrzeug nicht an die Anmietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, ist der Mieter zur Erstattung der Rückführungskosten in Höhe von 25 Euro verpflichtet. Nutzt der Mieter das Fahrzeug für einen öffentlichen Personentransport, ist das Unternehmen oder die selbstständig tätige Person verflichtet, den Personenbeförderungsschein einzufordern. Für Bußgelder auf Grund eines nicht vorhandenen Personenbeförderungssscheins haftet der Mieter.

2. Kraftstoff.

Das Fahrzeug ist mit derselben Kraftstoffmenge im Tank zurückzugeben, mit der es bei Abholung übergeben wurde. Ist dies nicht der Fall, die fehlende Kraftstoffmenge dementsprechend zu ersetzen und einen Betankungszuschlag in Höhe von 15 Euro zu entrichten. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Fahrzeug, die nachweislich auf die Betankung mit minderwertigem Kraftstoff zurückzuführen sind.

3. Selbstbeteiligung und Versicherung

Für sämtliche Fahrzeuge besteht eine Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung liegt bei 400 Euro zzgl. MwSt (Außer den Gruppen I, J, K, Z, Z3, Z4 und Z5, die überschüssigen 500 zzgl. MwSt). Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Scheiben und Reifen. Für diese Fälle bietet der Vermieter eine Zusatzversicherung mit der Bezeichnung LU+NE an. Von der Deckung der Vollkaskoversicherung sind Diebstahl, Brandschäden, Unterbodenschäden, Brandschäden im Innenraum oder am Polster, eine übermäßige Verschmutzung sowie die missbräuchliche Verwendung des Fahrzeugs ausgeschlossen.

Mieter können für PKW und LKW eine Vollkaskoversicherung mit der Bezeichnung CDW+PLUS abschließen. Die anfallenden Mehrkosten hängen vom jeweiligen Fahrzeug und von der Mietdauer ab. Die Deckung der Vollkaskoversicherung CDW+PLUS erstreckt sich auf Schäden an Karosserie und Scheiben. Ausgeschlossen von der Deckung sind Diebstahl, Brandschäden, Unterbodenschäden und Reifen.

Bei einem Unfall muss der Unfallbericht von allen Beteiligten unterzeichnet werden; der Unfall ist dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden zu melden. Kann bei einem Unfall die Schuldfrage nicht geklärt werden, muss der Mieter die ZUSTÄNDIGE POLIZEIBEHÖRDE unterrichten bzw. die NOTRUFNUMMER 112 anrufen, damit die Umstände des Unfalls geklärt werden können.

Dem Mieter werden sämtliche Tage zur Last gelegt, an denen das Fahrzeug auf Grund eines von ihm verschuldeten Unfalls oder einer missbräuchlichen Verwendung nicht eingesetzt werden kann.

4. Pannenhilfe

Für die angemieteten Fahrzeuge besteht eine Pannen- und Personenhilfe. Ausschlaggebend ist die Deckung der jeweilige abgeschlossenen Versicherung. Der Vermieter übernimmt in keinem Fall den Weitertransport der vom Mieter transportierten Lasten. Es wird kein Ersatzfahrzeug zugestellt.

5. Nutzung des Fahrzeugs

Die Verwendung des Fahrzeugs ist auf das spanische Festland beschränkt. Die spanischen Inseln sowie Ceuta und Melilla sind daher ausgeschlossen. Die grenzüberschreitende Verwendung des Mietwagens muss vom Vermieter genehmigt werden, ansonsten wird der mieter mit einem bußgeld von 100€ zzgl. MwSt. pro tag bestraft.

6. Mietwagen

Die Vermietung des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich für den Verkehr im Inland. Wenn Sie das Fahrzeug für Fahrten außerhalb des Staatsgebiets mieten möchten, muss das Unternehmen den Mieter durch einen von ihm (dem Unternehmen) unterzeichneten und versiegelten Anhang zum Vertrag ausdrücklich ermächtigen.

7. Fahrer

Der Mieter muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins und mindestens 25 Jahre alt sein. Sollte ein Unfall von einem nicht im Mietvertrag aufgeführten Fahrer oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht worden sein, haftet der Fahrer für sämtliche entstandene Schäden und die Tage an denen das Fahrzeug nicht genutzt werden kann. Außerdem verlieren in diesem Fall sämtliche Vertragsklauseln ihre Gültigkeit.

8. Bußgelder

Bei Verhängung eines Bußgelds wird der Name des Fahrers den zuständigen Polizeibehörden mitgeteilt; der erste Bußgeldbescheid ist mit keinerlei zusätzlichen Verwaltungskosten für den Fahrer verbunden.

9. Zahlungsmittel

Die Entrichtung des Mietbetrags erfolgt per Kreditkarte (Visa oder Mastercard – American Express wird nicht akzeptiert).

10. Abholung am Flughafen Alicante und an Bahnstationen (Renfe-Streckennetz und Hochgeschwindigkeitszug „AVE“)

Bei Abholung des Fahrzeugs am Flughafen Alicante und an Renfe- und AVE-Bahnhöfen und einer Mietdauer von bis zu 4 Tagen wird bei der Abholung und bei der Rückgabe ein Standortzuschlag von jeweils 15 € erhoben. Ein Zuschlag in dieser Höhe wird ebenfalls bei einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten der Verleihstation erhoben.

11. Im Mietbetrag nicht enthalten

Bearbeitungsgebühr bei eines Unfallberichts.

12. Preis

Die auf unserer Website angezeigten Preise gelten ausschließlich für das Fahren des Fahrzeugs im Inland. Wenn Sie das Fahrzeug für Fahrten außerhalb des Staatsgebiets mieten möchten, sollten Sie den Preis im nächstgelegenen Büro erfragen.

13. Andere

- Der zusätzliche Fahrer bei Anmietungen von einem bis acht Tagen kostet 5 € und für mehr als 9 Tage 10 €.

- Für die Identifizierung des Fahrers bei Strafen aus der Anmietung wird eine Gebühr von 15 € inkl. MwSt. pro Strafe erhoben.

- Im Falle einer Stornierung der Reservierung 6 Tage im Voraus fällt keine Vertragsstrafe an und der gelieferte Betrag wird zurückerstattet, bei 5 bis 3 Tagen wird eine Vertragsstrafe von 50 % und bei weniger als 2 Tagen 100 % erhoben.

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